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Ein Verkehrszeichen (VZ) ist eine behördliche Anordnung, die von Verkehrsteilnehmern eigenverantwortlich beachtet werden muss. Verkehrszeichen sind elektronische Anlagen (Wechselverkehrszeichenanlagen, Lichtzeichenanlagen), Zeichen von Personen, Fahrbahnmarkierungen und vor allem Schilder. Ein Verkehrsschild ist ein Schild, das Verkehrszeichen zeigt. Verkehrszeichen müssen sichtbar (nicht verdeckt, verdreht) sein, um rechtlich wirksam zu werden, für Halte- und Parkverbotsschilder gelten herabgesetzte Kriterien.